Ferienwohnung
Baden Baden
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Die Vermieterin hat die vermietete Ferienwohnung
in dem Bestreben, den Mietern einen angenehmen
Aufenthalt zu ermöglichen, hergerichtet. Unter
Berücksichtigung dieser Tatsache werden zwischen
den Vertragschliessenden folgende
Vertragsbedingungen vereinbart:
1. Die Vermieterin verpflichtet sich, für die
angegebene Mietzeit die Ferienwohnung in
vertragsgemässem Zustand zur Verfügung zu
stellen.
Der Mieter ist verpflichtet, die Ferienwohnung
bei Beendigung der Mietzeit in ordnungsgemässem
Zustand zurückzugeben und die Wohnung während
der Mietzeit in sauberem und ordentlichem Zustand
zu erhalten.
2. Der Mieter verpflichtet sich, für eine
Beschädigung der Mietsache einschliesslich der
Einrichtung durch ihn und / oder seine
Angehörigen und / oder Gäste Schadenersatz zu
leisten.
3. Am Auszugstag hat eine Abnahme durch einen
Beauftragten der Vermieterin zu erfolgen, soweit
von Seiten der Vermieterin hierauf nicht
ausdrücklich verzichtet wird.
Spätestens zu diesem Zeitpunkt sind der
Vermieterin oder ihrer Beauftragten die
Schlüssel vollständig auszuhändigen.
Bei Nichtaushändigung, Verzögerung der
Aushändigung oder Verlust der Schlüssel
verpflichtet sich der Mieter, für die Kosten der
Erneuerung, soweit erforderlich, ggf. der
gesamten Schliessanlage Ersatz zu leisten.
4. Die Ferienwohnung ist lediglich für die im
Vertrag angegebene Personenzahl vermietet. Die
Aufnahme weiterer Personen und Untervermietung
ist ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung der
Vermieterin unzulässig.
Tierhaltung in der Ferienwohnung ist nur nach
vorheriger schriftlicher Zustimmung der
Vermieterin gestattet.
5. Bezüglich der im Vertrag vereinbarten
Mietzeit gelten der An- und Abreisetag jeweils
als voller Tag.
Sofern zwischen den Parteien schriftlich nichts
anderes vereinbart ist, ist die Wohnung am
Abreisetag bis 11 Uhr vollständig geräumt zu
übergeben. Sie ist am Ankunftstag ab 14 Uhr von
der Vermieterin bezugsfertig zur Verfügung zu
stellen.
6. Die angegebenen Zahlungstermine sind
verbindlich, wobei die Zahlung nur dann
ordnungsgemäss als erbracht anzusehen ist, wenn
der vereinbarte Betrag bis zum angegebenen
Zeitpunkt auf dem angegebenen Bankkonto der
Vermieterin eingegangen ist.
Nicht fristgemässe Zahlung gilt als Rücktritt
des Mieters. Die Vermieterin ist in diesem Fall
berechtigt, über die Wohnung anderweitig zu
verfügen. Der Mieter bleibt verpflichtet, den
Mietpreis in voller Höhe zu bezahlen unter
Anrechnung etwaiger Einnahmen der Vermieterin aus
anderweitiger Vermietung.
7. Bei Rücktritt des Mieters nach Abschluss
des Mietvertrages bleibt der Mieter zur Zahlung
des vereinbarten Mietpreises verpflichtet.
Sofern während der vorgesehenen Mietzeit eine
anderweitige Vermietung durch die Vermieterin
möglich ist, erfolgt eine Anrechnung der
Mietpreiszahlungen des Nachmieters.
Unabhängig hiervon reduziert sich die
Verpflichtung des Mieters zur Zahlung der vollen
Miete für die Mietzeit.
bei einem Rücktritt bis zu sechs Monaten
vor dem vereinbarten Beginn der Mietzeit um 80%,
bei einem Rücktritt bis vier Monate vor
Mietbeginn um 50 %,
und bei einem Rücktritt bis zwei Monate
vor Mietbeginn um 25 %.
In jedem Fall ist jedoch eine Bearbeitungsgebühr
von 50 an die Vermieterin zu bezahlen.
8. Zwischen den Parteien ist verbindlich
vereinbart, dass Schadensersatzansprüche gegen
die Vermieterin im Zusammenhang mit dem
Mietverhältnis, dessen Abschluss und dessen
Beendigung, gleich aus welchem Rechtsgrund, auf
die Höhe des zwischen den Parteien vereinbarten
Mietzinses beschränkt werden.
9. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen
des Vertrages bedürfen der Schriftform.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle
Streitigkeiten aus diesem Vertrag, auch über
dessen Wirksamkeit, ist Baden-Baden.
11. Sofern einzelne Vereinbarungen dieses
Vertrages rechtsunwirksam oder nicht richtig sein
sollten, wird die Gültigkeit des Vertrages im
ganzen hierdurch nicht berührt. Die
rechtsunwirksamen Passagen sind durch solche zu
ersetzen, die dem Sinn und Zweck des Vertrages,
der ursprünglichen Vereinbarung und den
berechtigten Interesse der Parteien nach Sinn und
Gehalt des Vertrages entsprechen.
AGB Stand: November 2006
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